Blitzero Blog
13. März 19

Section Control unzulässig!

Section Control ist zur Geschwindigkeitsüberwachung unzulässig!

Nun hat das Verwaltungsgericht Hannover die Streckenabschnittskontrolle vorzeitig für verfassungswidrig erklärt, weil Sie verdachtsunabhängig personenbezogene Daten der Fahrzeugführer speichert.

Wer Interesse hat, kann sich hierzu unseren Beitrag, welchen wir in der März Ausgabe der Fachzeitschrift Datenschutz-Berater, veröffnetlich haben, druchlesen.

Das Thema:

Datenschutzrechtliche Bedenken bei der Section Control – Ist die neue Streckenabschnittskontrolle mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar?

https://www.datenschutz-berater.de/dsb03-2019

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