Blitzero Blog
14. April 19

Rohmessdaten – Ja oder Nein

Der saarländische Verfassungsgerichtshof verhandelte am 09.05.2019 einen für alle Bußgeldverfahren relevanten Fall. Es ging um einen Autofahrer der zu schnell unterwegs war und hierfür eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg kassierte. Dagegen wehrte er sich.

Entscheidend war nicht die Höhe der Geschwindigkeit, sondern die Frage, ob ein Betroffener im Rahmen des Verfahrens in der Lage ist, sich konsequent und in vollem Umfang gegen einen solchen Vorwurf verteidigen zu können. Im vorliegenden Fall wurde die Messung mit einem Laserscanner Traffistar S350 der Herstellerfirma Jenoptik durchgeführt. Dieser speichert jedoch keine Rohmessdaten der eigentlichen Geschwindigkeitsmessung ab. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht hatten den Autofahrer verurteilt und begründeten dies damit, dass es sich um ein „standardisiertes Messverfahren“ handle.

Der Laserscanner Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik ist auch bei uns häufig das streitgegenständliche Messgerät. Wir erwarten das Urteil schon mit Spannung und hoffen, dass Messungen in Zukunft besser überprüfbar sind!

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